Teilweise Vollziehung
Liegen der Verurteilung mehrere Handlungen zugrunde, kann die Vollziehung aber nur wegen des auf einzelne Handlungen entfallenden Teiles der Freiheitsstrafe oder vorbeugenden Maßnahme erfolgen, so wird das Gericht des Vollstreckungsstaates im Rahmen des Verfahrens nach Artikel 15 den zu vollziehenden Teil bestimmen, der auf diese Handlungen entfällt.
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