BundesrechtInternationale VerträgeAbkommen von Locarno zur Errichtung einer Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und ModelleARTIKEL 4 Notifizierung und Veröffentlichung der Klassifikation und ihrer Änderungen und ErgänzungenArt. 4

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In Kraft seit 26. September 1990
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