Art. 13 — Abkommen von Locarno zur Errichtung einer Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle
Gliederung
ARTIKEL 13 Hoheitsgebiete
Art. 13
Rückverweise
Artikel 24 der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums ist auf dieses Abkommen anzuwenden.
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