Art. 10 — Abkommen von Locarno zur Errichtung einer Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle
Gliederung
Rückverweise
Dieses Abkommen hat dieselbe Geltung und Dauer wie die Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums.
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