Codara
Recht
Themen
Über uns
Bundesrecht
Internationale Verträge
Übereinkommen über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung
Art. 9
Art. 9
In Kraft seit 01. Juli 1982
Up-to-date
+K
Im Gesetz anzeigen
Art. 9 — Übereinkommen über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung
Im Gesetz anzeigen
Rückverweise
Vorbehalte zu diesem Übereinkommen sind nicht zulässig.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden