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Internationale Verträge
Übereinkommen über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung
Art. 9
Art. 9
In Kraft seit 01. Juli 1982
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Art. 9 — Übereinkommen über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung
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Vorbehalte zu diesem Übereinkommen sind nicht zulässig.
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