BundesrechtInternationale VerträgeÜbereinkommen über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich DiplomatenArt. 17

Art. 17

In Kraft seit 02. September 1977
Up-to-date

(1) Dieses Übereinkommen tritt am dreißigsten Tag nach Hinterlegung der zweiundzwanzigsten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen in Kraft.

(2) Für jeden Staat, der das Übereinkommen nach Hinterlegung der zweiundzwanzigsten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde ratifiziert oder ihm beitritt, tritt es am dreißigsten Tag nach Hinterlegung der Ratifikations- oder Beitrittsurkunde durch diesen Staat in Kraft.

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