BundesrechtInternationale VerträgeGewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen (Frankreich)Art. 13

Art. 13

In Kraft seit 22. September 1975
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Dieses Abkommen ist auf Bezeichnungen solcher Erzeugnisse nicht anzuwenden, die durch das Gebiet eines der Vertragsstaaten lediglich durchgeführt werden.

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