BundesrechtInternationale VerträgeRechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen, Urkundenwesen - Zusatzprotokoll (Polen)

Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen, Urkundenwesen - Zusatzprotokoll (Polen)

In Kraft seit 20. Februar 1974
Up-to-date

Artikel 1

Art. 1

(Anm.: Änderung des Artikels 39 des Vertrages, BGBl. Nr. 79/1974)

Artikel 2

Art. 2

(Anm.: Änderung des Artikels 40 des Vertrages, BGBl. Nr. 79/1974)

Artikel 3

Art. 3

Dieses Protokoll ist ein integrierender Teil des Vertrages und bedarf der Ratifikation. Das Protokoll tritt gleichzeitig mit dem Vertrag in Kraft und wird für den gleichen Zeitraum gelten wie dieser. Der Austausch der Ratifikationsurkunden zu diesem Protokoll erfolgt in Warschau gleichzeitig mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden zum Vertrag.

Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten der beiden Vertragsstaaten dieses Protokoll unterzeichnet und mit Siegeln versehen.

Geschehen zu Wien, am 25. Jänner 1973 in zwei Urschriften in deutscher und polnischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.