BundesrechtInternationale VerträgePariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Stockholmer Fassung)Art. 4a

Art. 4a[Patente: Unabhängigkeit der für dieselbe Erfindung in verschiedenen Ländern erlangten Patente]

In Kraft seit 18. August 1973
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