Art. 33 Artikel 33 — Internationales Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen
Rückverweise
1. Dieses Abkommen wird in englischer, französischer und spanischer Sprache abgefaßt; diese drei Texte sind in gleicher Weise maßgebend.
2. Außerdem werden offizielle Texte dieses Abkommens in deutscher, italienischer und portugiesischer Sprache abgefaßt.
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