Diese Übereinkommen geht im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien den Bestimmungen von Verträgen, Übereinkommen oder Vereinbarungen vor, die die Echtheit der Unterschrift diplomatischer oder konsularischer Vertreter, die Eigenschaft, in der der Unterzeichner einer Urkunde gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist, der Beglaubigung unterwerfen oder unterwerfen werden.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise