BundesrechtInternationale VerträgeAuslieferungsvertrag (Notenwechsel gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. b) (Vereinigtes Königreich)

Auslieferungsvertrag (Notenwechsel gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. b) (Vereinigtes Königreich)

In Kraft seit 08. November 1972
Up-to-date

Art. 1

(Übersetzung)

MINISTERIUM FÜR AUSWÄRTIGE UND

COMMONWEALTH-ANGELEGENHEITEN

London S. W. 1

No GNX 2/365/1

25. August 1971

Exzellenz!

Ich beehre mich, auf den am 9. Jänner 1963 in Wien unterzeichneten Auslieferungsvertrag zwischen dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und der Republik Österreich sowie auf das am 15. Jänner 1969 in Wien unterzeichnete Protokoll betreffend die Abänderung des genannten Vertrages Bezug zu nehmen. Die Ratifikationsurkunden zu dem Vertrag und zu dem Protokoll wurden am 12. Mai 1970 ausgetauscht und der Vertrag ist daher in seiner abgeänderten Fassung am 12. August 1970 in Kraft getreten.

Im Einklang mit Artikel 2 Absatz 1 lit. b des Vertrages in seiner abgeänderten Fassung beehre ich mich vorzuschlagen, daß die Anwendung des Vertrages auf die im Anhang zu dieser Note angeführten Gebiete ausgedehnt wird.

Sollte der obige Vorschlag für die Republik Österreich annehmbar sein, beehre ich mich anzuregen, daß diese Note zusammen mit ihrem Anhang und der zustimmenden Antwort eurer Exzellenz ein Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und der Republik Österreich darstellen soll, welches drei Monate nach dem Tag in Kraft treten wird, an dem das Vereinigte Königreich von der Republik Österreich die Mitteilung erhält, daß die für das Inkrafttreten in Österreich erforderlichen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Mit dem Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung verbleibe ich als

Euer Exzellenz sehr ergebener

(Für den Außenminister)

H. V. Richardson

Art. 1

(Anm.: Es folgt der Anhang, der als Anlage 1 dokumentiert wurde)

Seine Exzellenz

Dr. Wilfried Platzer

18 Belgrave Mews West

London SW1X 8HU

ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT

Der Botschafter

Zl. 3582-A/71

London, den 25. August 1971

Exzellenz!

Ich beehre mich, auf Ihre Note Nr. GNX 2/365/1 vom 25. August 1971 Bezug zu nehmen, die folgenden Inhalt hat:

(Anm.: Wortlaut wie oben.)

Ich beehre mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen, daß die Republik Österreich, mit dem in Ihrer Note enthaltenen Vorschlag einverstanden ist.

Mit dem Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung verbleibe ich als

Euer Exzellenz sehr ergebener

Willfried Platzer

Art. 1

Herrn

Minister für Auswärtige und Commonwealth-Angelegenheiten London

ANHANG

Anl. 1

Antigua

Bahamas

Bermuda

Britisches Antarktisches Territorium

Britisch Honduras

Britisches Territiorium im Indischen Ozean

Britisches Protektorat der Salomon-Inseln

Britische Jungfern-Inseln

Brunei

Cayman-Inseln

Dominica

Falkland-Inseln und abhängige Gebiete

Gibraltar

Gilbert- und Ellice-Inseln

Hongkong

Montserrat

Pitcairn

St. Christopher – Nevis – Anguilla

St. Helena und abhängige Gebiete

St. Lucia

St. Vincent

Seychellen

Souveräne Stützpunkte Akrotiri und Dhekelia auf der Insel Zypern Turks- und Caicos-Inseln