Die Mitgliedstaaten des Pariser Verbandes zum Schutz des gewerblichen Eigentums als Konferenz von Bevollmächtigten in Stockholm am 14. Juli 1967 zusammengetreten
daß die jährliche Höchstsumme der ordentlichen Beiträge der Mitgliedstaaten
- für 1968: 1,200.000 Schweizer Franken
- für 1969: 1,400.000 Schweizer Franken
- für 1970: 1,600.000 Schweizer Franken
beträgt, sofern in der Zwischenzeit keine neuen Beschlüsse gefaßt werden oder in Kraft treten.
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