Das Ersuchschreiben hat folgende Angaben zu enthalten:
a) die Bezeichnung der Sache, auf die sich das Ersuchen bezieht;
b) die Bezeichnung der Beteiligten mit Vor- und Familiennamen, Beruf, Wohn- oder Aufenthaltsort, bei juristischen Personen einschließlich der Handelsgesellschaften Namen und Sitz;
c) gegebenenfalls Vor- und Familiennamen sowie Anschrift ihrer Vertreter;
d) die erforderlichen Angaben über den Gegenstand des Ersuchens, insbesondere bei Zustellersuchen die Anschrift des Empfängers und die Art des zuzustellenden Schriftstückes, bei Rechtshilfeersuchen insbesondere die Umstände, über die ein Beweis erhoben werden soll, gegebenenfalls auch die Fragen, die an die zu vernehmenden Personen gerichtet werden sollen.
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