Unter der Leitung des Rates ist das Ständige Büro beauftragt
a) mit der Vorbereitung und Organisation der Tagungen der Haager Konferenz sowie der Sitzungen des Rates und aller Sonderausschüsse;
b) mit den Arbeiten des Sekretariats der genannten Tagungen und Sitzungen;
c) mit allen Aufgaben, die zur Tätigkeit eines Sekretariats gehören.
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