Art. 6 — Satzung der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht
Rückverweise
Unter der Leitung des Rates ist das Ständige Büro beauftragt
a) mit der Vorbereitung und Organisation der Tagungen der Haager Konferenz sowie der Sitzungen des Rates und aller Sonderausschüsse;
b) mit den Arbeiten des Sekretariats der genannten Tagungen und Sitzungen;
c) mit allen Aufgaben, die zur Tätigkeit eines Sekretariats gehören.