Dieses Übereinkommen tritt am sechzigsten Tage nach der in Artikel 14 Absatz 2 vorgesehenen Hinterlegung der dritten Ratifikationsurkunde in Kraft
Das Übereinkommen tritt für jeden Unterzeichnerstaat, der es später ratifiziert, am sechzigsten Tage nach Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde in Kraft.
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