BundesrechtInternationale VerträgeVollstreckung von Schiedssprüchen in Handelssachen (Slowenien)Art. 8

Art. 8

In Kraft seit 01. November 1993
Up-to-date

Die Bestimmungen anderer zwischenstaatlicher Abkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen und Schiedsvergleichen werden durch dieses Abkommen nicht berührt.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden