BundesrechtInternationale VerträgeVollstreckung von Schiedssprüchen in Handelssachen (Slowenien)Art. 7

Art. 7

In Kraft seit 01. November 1993
Up-to-date

Das Abkommen ist auf Schiedssprüche und Schiedsvergleiche anzuwenden, die nach dem 1. Juli 1955 gefällt oder geschlossen wurden.

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