Art. 11 Artikel 11. — Abkommen über Bestimmungen auf dem Gebiete des internationalen Scheckprivatrechts
Rückverweise
Das Abkommen, dessen französischer und englischer Wortlaut gleich maßgebend sind, trägt das Datum des heutigen Tages.
Nach diesem Tage kann es noch bis zum 15. Juli 1931 für jedes Mitglied des Völkerbunds und für jeden Nichtmitgliedstaat gezeichnet werden.
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