Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich und das Außenministerium der Republik Slowenien werden einander auf Ersuchen den Wortlaut der in ihrem Staatsgebiet in Kraft stehenden oder in Kraft gestandenen Rechtsvorschriften bekanntgeben und gegebenenfalls Auskünfte über bestimmte Rechtsfragen erteilen.
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