Dieses Übereinkommen soll ratifiziert und die Ratifikationsurkunden sollen spätestens innerhalb eines Jahres zu Bern ausgetauscht werden.
Zu Urkund dessen haben die betreffenden Bevollmächtigten das Übereinkommen vollzogen und ihre Siegel beigedrückt.
So geschehen in Bern, am neunten September des Jahres Eintausendachthundertsechsundachtzig.
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