Die hohen vertragschließenden Theile verpflichten sich, einander diejenigen Personen auszuliefern, welche wegen einer, auf dem Gebiete des einen Theiles begangenen strafbaren Handlung beschuldigt oder verurtheilt sind, und in dem Gebiete des anderen Theiles aufgefunden werden, soferne die in dem gegenwärtigen Vertrage angegebenen Fälle und Voraussetzungen vorhanden sind.
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