Die UNIDO ist auf eigene Kosten für den sachgemäßen Betrieb und die angemessene Wartung der Gebäude und Anlagen und der darin befindlichen Installationen, die Bestandteile des Amtssitzbereiches bilden, verantwortlich; ebenso für kleinere Reparaturen und Erneuerungen mit dem Zweck, diese in einwandfreier Betriebsfähigkeit zu erhalten; ferner für Reparaturen und Erneuerungen, die durch unsachgemäßen Betrieb und duch (Anm.: richtig: durch) unzulängliche Wartung notwendig werden können.
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