Staatsgrenze Österreich - Ungarn (Untersuchung von Vorfällen) - Künd.
Vorwort
Art. 1
19.01.1996
Der Bundespräsident erklärt im Namen der Republik Österreich den am 31. Oktober 1964 in Budapest unterzeichneten Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über das Verfahren zur Untersuchung von Vorfällen an der gemeinsamen Staatsgrenze *1) gemäß seinem Artikel 12 Absatz 2 für gekündigt.
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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 73/1965 idF BGBl. Nr. 564/1982