Die Urschrift dieses Übereinkommens, dessen chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Wortlaut gleichermaßen authentisch ist, ist beim Generalsekretär der Vereinten Nationen zu hinterlegen; dieser hat allen Staaten, die einer der im Artikel 50 bezeichneten Kategorien angehören, beglaubigte Abschriften zu übermitteln.
ZU URKUND DESSEN haben die unterzeichneten, von ihren Regierungen hiezu gehörig Bevollmächtigten dieses Übereinkommen unterschrieben, das am 16. Dezember 1969 in New York zur Unterzeichnung aufgelegt worden ist.
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