Mitglieder des dienstlichen Hauspersonals der Spezialmission genießen Immunität von der Gerichtsbarkeit des Empfangsstaates in bezug auf ihre in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit vorgenommenen Handlungen, Befreiung von Steuern und sonstigen Abgaben auf ihre Dienstbezüge sowie Befreiung von den Gesetzen über soziale Sicherheit gemäß Artikel 32.
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