Der Empfangsstaat befreit die Vertreter des Entsendestaates in der Spezialmission und die Mitglieder ihres diplomatischen Personals von allen persönlichen Dienstleistungen, von allen öffentlichen Dienstleistungen jeder Art und von militärischen Auflagen, wie zum Beispiel Beschlagnahmen, Kontributionen und Einquartierungen.
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