Der OPEC-Fonds
für Internationale Entwicklung
Wien, am 18. April 1984
Exzellenz !
Unter Bezugnahme auf das Abkommen vom 13. April 1983 zwischen dem OPEC-Fonds für internationale Entwicklung (im folgenden „der Fonds“ genannt) und der Österreichischen Bundesregierung (im folgenden „die Regierung“ genannt) betreffend die Umschreibung des Amtssitzes des Fonds *) (im folgenden „das Zusatzabkommen“ genannt), welches gemäß Artikel 1 (m) des Abkommens vom 21. April 1981 zwischen dem Fonds und der Republik Österreich über den Amtssitz des Fonds **) (im folgenden „das Amtssitzabkommen“ genannt) abgeschlossen wurde, habe ich die Ehre, Eurer Exzellenz mitzuteilen, daß die Residenz des Generaldirektors des Fonds, wie sie im Zusatzabkommen umschrieben ist, auf den in beiliegender Karte aufscheinenden Bereich verlegt wurde.
In Entsprechung von Artikel 1(m) des Amtssitzabkommens beehre ich mich daher vorzuschlagen, daß der auf beiliegender Karte aufscheinende Bereich anstelle des im Zusatzabkommen als solcher umschriebenen die Residenz des Generaldirektors darstellt.
Wenn die Regierung diesem Vorschlag zustimmt, beehre ich mich vorzuschlagen, daß diese Note samt beiliegender Karte und Ihre bestätigende Antwortnote ein Abkommen zwischen dem Fonds und de Regierung darstellt, welches das Zusatzabkommen durch Neuumschreibung der Residenz des Generaldirektors gemäß Artikel 1 (m) des Amtssitzabkommens abändert und am ersten Tag des dritten Monats i Kraft tritt, der auf den Monat dieses Notenwechsels folgt.
Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.
Generaldirektor
Seiner Exzellenz
Erwin Lanc
Bundesminister für Auswärtige
Angelegenheiten
Der Bundesminister
für Auswärtige Angelegenheiten
Wien, am 18. April 1984
Exzellenz !
Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note vom 18. April 1984 zu bestätigen, die folgenden Wortlaut hat:
„Unter Bezugnahme auf ... (es folgt der weitere Text der Übersetzung der Note des OPEC-Fonds in deutscher Sprache) ... Notenwechsels folgt.“
Ich beehre mich zu bestätigen, daß die Österreichische Bundesregierung diesem Vorschlag zustimmt und daß Ihre Note samt beiliegender Karte und diese Antwortnote ein Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem OPEC-Fonds für international Entwicklung darstellen, das am ersten Tag des dritten Monats in Kraft tritt, der auf den Monat dieses Notenwechels (Anm.: richtig: Notenwechsels) folgt.
Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.
Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten
Seiner Exzellenz
Mr. Y. Seyyid Abdulai
Generaldirektor des OPEC-Fonds
für internationale Entwicklung
______________________
*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 274/1983
**) Kundgemacht in BGBl. Nr. 248/1982
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