BundesrechtInternationale VerträgeAmtssitz - OPEC-Fonds

Amtssitz - OPEC-Fonds

In Kraft seit 01. Juni 1983
Up-to-date

Art. 1

01.06.1983

Artikel I

Die in den diesem Abkommen beigeschlossenen Karten aufgezeigten Bereiche stellen den ständigen Amtssitz des Fonds gemäß den Bestimmungen von Artikel 1 lit. m des Amtssitzabkommens dar.

Art. 2

01.06.1983

Artikel II

Dieses Abkommen tritt am 1. Juni 1983 in Kraft.

ZU URKUND DESSEN haben die beiderseitigen Vertreter der Regierung und des Fonds dieses Abkommen unterzeichnet.

GESCHEHEN zu Wien, am 13. April 1983 in zweifacher Ausfertigung, in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

Anlage

Anl. 1