Die zuständigen Behörden der Republik Kap Verde verpflichten sich, im Zusammenhang mit den von den zuständigen österreichischen Behörden oder in deren Auftrag von österreichischen Instituten oder Unternehmungen für die Verwirklichung des Projektes gemäß Artikel 1 fob Rotterdam zur Verfügung gestellten Ausrüstungsgegenständen insbesondere nachstehende Leistungen zu erbringen:
1. Übernahme der Kosten für Transport ab fob Rotterdam, Löschung, Umladung, Weitertransport bis zur Projektsbaustelle in der Republik Kap Verde;
2. Befreiung von Ein- und Ausfuhrzöllen und sämtlichen Einfuhrabgaben sowie allen sonstigen Abgaben und Steuern einschließlich Hafengebühren, staatlichen, regionalen und kommunalen Abgaben.
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