BundesrechtInternationale VerträgeSatzung des Europarates (Pensionsschema Annahmeerklärung)Art. 1

Art. 1

In Kraft seit 01. April 1982
Up-to-date

Im Hinblick auf den im Anhang wiedergegebenen Art. 40 Abs. 2 und 4 des in der Resolution (77) 11 enthaltenen Pensionsschemas erklärt Österreich seine Bereitschaft, die in diesen Bestimmungen vorgesehene Haftung mit Wirkung vom 1. Juli 1974 zu übernehmen.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden