Die Republik Österreich stellt den Vereinten Nationen Mittel zur Verfügung, um sämtliche bezifferbaren Kosten für den Einsatz von Hilfsexperten im Rahmen dieses Abkommens zu decken und wird zu diesem Zweck auf jährlicher Basis einen Betrag auf ein von den Vereinten Nationen bezeichnetes Konto (zunächst “United Nations Technical Assistance No. 2 account (014-1-018531)” bei der Chase Manhattan Bank, 825 United Nations Plaza, New York, N. Y. 10017) einzahlen. Derartige Zahlungen erfolgen in frei konvertierbarer Währung. Vor der Anstellung eines Hilfsexperten oder der Verlängerung seines Einsatzes wird der Republik Österreich ein Kostenvoranschlag übermittelt. Die Ausstellung erfolgt erst, nachdem die Republik Österreich den Empfang des Kostenvoranschlages bestätigt hat und sofern die in dieser Weise geschätzten Kosten in dem von der Republik Österreich eingezahlten Betrag Deckung finden. Alle Zahlungen zugunsten und zu Lasten des Kontos in anderen Währungen als US-Dollars erfolgen zu dem am Tage der Zahlung gültigen Kassakurs der Vereinten Nationen. Sollte der von der Republik Österreich auf jährlicher Basis eingezahlte Betrag höher sein als der von der Organisation während des betreffenden Jahres tatsächlich aufgewendete Gesamtbetrag, wird der verbleibende und nicht bereits gebundene Betrag auf das jeweils folgende Jahr übertragen.
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