BundesrechtInternationale VerträgeAbkommen über den gemeinsamen Amtssitzbereich der IAEO und der UNO

Abkommen über den gemeinsamen Amtssitzbereich der IAEO und der UNO

In Kraft seit 01. September 1979
Up-to-date

Art. 1 Artikel I

Der gemeinsame Bereich, wie er in der diesem Abkommen beigeschlossenen Karte dargestellt wird, stellt einen Teil des ständigen Amtssitzbereichs jeder der beiden Organisationen im Sinne des Abschnitts 3 von beiden Amtssitzabkommen dar. Dementsprechend finden die Bestimmungen von beiden Amtssitzabkommen auf diesen Bereich sinngemäß Anwendung.

Art. 2 Artikel II

Dieses Abkommen tritt am 1. September 1979 in Kraft.

Geschehen in Wien und New York, am 28. September 1979 in drei Urschriften, in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

Gemeinsamer Amtssitzbereich der Vereinten Nationen und der IAEO

Anl. 1

(Anm.: Anlage aufgrund der Größe des Plans nicht darstellbar.)