Abkommen über den Amtssitz der Internationalen Atomenergie-Organisation
Vorwort
Art. 1 Artikel I
Der Bereich, wie er in der diesem Abkommen beigeschlossenen Karte dargestellt wird, stellt den ständigen Amtssitzbereich der Organisation im Sinne des Abschnitts 3 des Amtssitzabkommens dar.
Art. 2 Artikel II
Dieses Abkommen tritt am 1. Oktober 1979 in Kraft.
Geschehen in Wien, am 20. September eintausendneunhundertneunundsiebzig, in zwei Urschriften, in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Amtssitzbereich der Internationalen Atomenergieorganisation
Anl. 1
(Anm.: Anlage aufgrund der Größe des Plans nicht darstellbar)