Art. 9 Artikel 9 — Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Gliederung
TEIL III Artikel 6
Art. 9 Artikel 9
Rückverweise
Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht eines jeden auf soziale Sicherheit; dieses schließt die Sozialversicherung ein.
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