Art. 11 Artikel 11 — Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
Gliederung
TEIL III Artikel 6
Art. 11 Artikel 11
Rückverweise
Niemand darf nur deswegen in Haft genommen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.
Keine Ergebnisse gefunden