1. Aufgabe der Ausbildungsstätte ist:
a) die Planung und Durchführung von Lehrgängen zur Heranbildung von Aufsichtspersonal für den bolivianischen Bergbau,
b) die Erreichung des Ausbildungszieles durch Schulung von insgesamt 30 bis 40 Lehrgangsteilnehmern in 2 Jahreslehrgängen.
2. Zur Erreichung des Ausbildungszieles wird die Ausbildung in zwei Jahreslehrgängen nach einem einvernehmlich zwischen dem österreichischen Leiter der Ausbildungsstätte und den zuständigen bolivianischen Stellen ausgearbeiteten Lehrplan erfolgen. Im Falle mangelnden Einvernehmens entscheidet über die Aufnahme der Unterrichtsfächer betreffend das spezifische Bergbauwesen in den Lehrplan der österreichische Leiter der Ausbildungsstätte.
3. Die Aufnahme in die Ausbildungsstätte ist an folgende Qualifikationen gebunden:
a) Abschlußzeugnis über die Absolvierung einer Grundschule
b) Nachweis einer mehrjährigen Erfahrung als Bergmann
c) Gesundheitszeugnis über die geistige und körperliche Eignung
d) erfolgreiche Ablegung einer Aufnahmeprüfung vor den Lehrkräften der Ausbildungsstätte.
4. Die Ausbildung und ihr Abschluß erfolgen gemäß den diesbezüglich bestehenden bolivianischen Vorschriften. Die Absolventen erhalten ein diesen Vorschriften entsprechendes Zeugnis, das sie als Absolventen einer Technischen Mittelschule, geeignet zur Ausübung von Bergbauarbeiten in Bolivien, qualifiziert.
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