(1) Die amtlichen Mitteilungen, die an die OPEC oder einen ihrer Angestellten im Amtssitzbereich gerichtet sind, sowie die von der OPEC abgehenden amtlichen Mitteilungen, auf welchem Wege und in welcher Form immer sie übermittelt werden, unterliegen keiner Zensur und dürfen auch sonst nicht abgefangen oder in ihrem vertraulichen Charakter verletzt werden.
(2) Die OPEC ist befugt, Codes zu benützen und ihre Korrespondenz und sonstigen amtlichen Mitteilungen durch Kuriere oder versiegelt abzusenden und zu empfangen; auf diese finden dieselben Privilegien und Immunitäten Anwendung wie auf diplomatische Kuriere und Sendungen.
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