Das Original dieses Übereinkommens, dessen chinesischer, englischer, französischer, russischer, und spanischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt, der jedem der in Artikel 31 bezeichneten Staaten eine beglaubigte Abschrift übermittelt.
ZU URKUND DESSEN haben die von ihren Regierungen hiezu gehörig bevollmächtigten Unterzeichneten dieses Übereinkommen mit ihrer Unterschrift versehen.
GESCHEHEN zu Genf, am neunundzwanzigsten April neunzehnhundertachtundfünfzig.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise