Die Regierung der Republik Sambia gewährt den Entwicklungshelfern kostenlos
(i) die Genehmigung oder Sichtvermerke für die jederzeitige Einreise nach und Ausreise aus Sambia in Übereinstimmung mit den Ein- und Ausreisebestimmungen sowie weiters die jeweils notwendigen Arbeitsgenehmigungen;
(ii) eine den Verhältnissen angemessene Unterkunft;
(iii) Beförderung im Rahmen des Arbeitseinsatzes;
(iv) Krankenbehandlung einschließlich Krankenhausaufenthalt; sofern in den gemäß Artikel 1, Absatz 5 dieses Abkommens erwähnten Abmachungen nichts anderes bestimmt wird.
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