BundesrechtInternationale VerträgeWiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen samt Fakultativprotokoll über die obligatorische Beilegung von StreitigkeitenArt. 38

Art. 38Verkehr mit den Behörden des Empfangsstaats

In Kraft seit 12. Juli 1969
Up-to-date