Personen, die zu Arbeiten und Maßnahmen nach diesem Vertrag an der Staatsgrenze eingesetzt werden, sind berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Staatsgrenze auch außerhalb der zugelassenen Grenzübertrittsstellen zu überschreiten. Sie haben ein Reisedokument, das zum Grenzübertritt berechtigt, sowie einen schriftlichen Dienstauftrag mit sich zu führen.
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