BundesrechtInternationale VerträgeStaatsgrenze Österreich – Liechtenstein (Grenzzeichen)Art. 1

Art. 1Artikel 1

In Kraft seit 01. Januar 2008
Up-to-date

(1) Der Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein wird durch die nachstehend angeführten Urkunden bestimmt:

a) Beschreibung des Grenzverlaufes

b) Verzeichnis der Grenzzeichen

c) Koordinatenverzeichnis der Grenzpunkte

d) Grenzkarte im Maßstab 1 : 10.000

e) Karteiblätter der Grenzzeichen.

(2) Die vorangeführten Urkunden bilden in ihrer Gesamtheit das Grenzurkundenwerk.

(3) Die im Abs. 1 unter lit. a, b und c genannten Urkunden bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages.

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