BundesrechtInternationale VerträgeWiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen ÖsterreichTeil IX SchlußbestimmungenArt. 34

Art. 34

In Kraft seit 27. Juli 1955
Up-to-date
Art. 34 — Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich | GesetzeFinden.at