Art. 3 — Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich
Gliederung
| Artikel 3. |
Die Alliierten und Assoziierten Mächte werden in den deutschen Friedensvertrag Bestimmungen aufnehmen, welche die Anerkennung der Souveränität und Unabhängigkeit Österreichs durch Deutschland und den Verzicht Deutschlands auf alle territorialen und politischen Ansprüche in bezug auf Österreich und österreichisches Staatsgebiet sichern.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden