Art. 2 — Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich
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Rückverweise
| Artikel 2. |
Die Alliierten und Assoziierten Mächte erklären, daß sie die Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit Österreichs, wie sie gemäß dem vorliegenden Vertrag festgelegt sind, achten werden.
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