In den Beziehungen zwischen Mächten, die durch das Haager Abkommen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges, gebunden sind, handle es sich um das vom 29. Juli 1899 oder das vom 18. Oktober 1907, und die am vorliegenden Abkommen teilnehmen, ergänzt dieses das Kapitel II des den erwähnten Haager Abkommen beigefügten Reglements.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden