Die Hohen Vertragschließenden Parteien verpflichten sich, in Friedens- und in Kriegszeiten den Wortlaut des vorliegenden Abkommens in ihren Ländern im weitestmöglichen Ausmaß zu verbreiten und insbesondere sein Studium in die militärischen und, wenn möglich, zivilen Ausbildungsprogramme aufzunehmen, damit die Gesamtheit ihrer bewaffneten Kräfte und der Bevölkerung seine Grundsätze kennenlernen kann.
Die militärischen oder anderen Behörden, die in Kriegszeiten eine Verantwortung in bezug auf Kriegsgefangene übernehmen, müssen den Wortlaut des Abkommens besitzen und über dessen Bestimmungen besonders unterrichtet werden.
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