Zu Ehren der Schweiz wird das durch Umstellung der eidgenössischen Farben gebildete Wappenzeichen des roten Kreuzes auf weißem Grunde als Schutz- und Erkennungszeichen des Sanitätsdienstes der Armeen beibehalten.
Doch sind für die Länder, die an Stelle des roten Kreuzes den roten Halbmond oder den roten Löwen mit roter Sonne auf weißem Grunde bereits als Erkennungszeichen verwenden, diese Schutzzeichen im Sinne des vorliegenden Abkommens in gleicher Weise zugelassen.
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