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Einräumung von Privilegien und Immunitäten an Spezialorganisationen der Vereinten Nationen
Anl. 11
Anl. 11
In Kraft seit 28. April 1954
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Anl. 11 — Einräumung von Privilegien und Immunitäten an Spezialorganisationen der Vereinten Nationen
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Die Standardklauseln finden ohne Abänderung Anwendung.
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